Systeme & Teile · 8 Min. Lesezeit

Gebrauchte Schutznetze, Gerüstnetze und Planen: was im Gebrauchtpaket noch verwendet werden darf

Netze und Planen liegen oft im Gebrauchtpaket dabei. Welche davon noch eingesetzt werden dürfen, entscheiden Herstellungsdatum, Etikett, Netztyp und Zustand.

Gebrauchte Schutznetze, die Personen auffangen oder die Schutzwand eines Dachfanggerüsts füllen sollen, dürfen nach der DGUV Information 201-011 ohne Prüfung des Prüfgarns nur bis 12 Monate nach ihrer Herstellung verwendet werden. Für Schutzwände verlangt die DGUV außerdem Netze nach DIN EN 1263-1 mindestens vom Typ A2 mit 100 mm Maschenweite. Planen und Gewebe zur Gerüstbekleidung müssen je 5 cm Breite mindestens 0,5 kN aushalten und UV-stabilisiert sein. Daraus folgt für Käufer: Ein Netz ohne lesbares Etikett lässt weder Typ noch Alter erkennen und taugt deshalb nicht als Schutznetz. Bekleidungsnetze und Planen können weiter dienen, wenn sie unbeschädigt sind, ihre Eigenschaften belegt sind und das Gerüst für eine Bekleidung ausgelegt ist.

Drei Produkte, drei Maßstäbe

Im Sprachgebrauch der Baustelle heißt vieles „Gerüstnetz“. Für die Frage, was gebraucht noch verwendet werden darf, müssen Sie die Teile nach ihrer Aufgabe trennen:

ProduktAufgabeWorauf es ankommt
Schutznetz nach DIN EN 1263-1Personen auffangen, Schutzwände an Fang- und Dachfanggerüsten füllenNetztyp, Maschenweite, Herstellungsdatum, Prüfgarn
BekleidungsnetzStaub, Farbnebel und kleine Teile zurückhaltenZustand, Herstellerangaben, Eignung des Gerüsts für Netzbekleidung
Plane, GewebeWitterungsschutz, Einhausung, Schutz des UmfeldsReißfestigkeit, UV-Stabilität, Öffnungen, Eignung des Gerüsts für Planen

Ein Bekleidungsnetz kann ein Schutznetz nicht ersetzen. Umgekehrt ist ein abgelaufenes Schutznetz nicht automatisch ein brauchbares Bekleidungsnetz, denn auch dafür müssen Gerüst und Netz zusammenpassen.

Die 12-Monats-Grenze für Schutznetze

Kunstfasern altern durch Sonnenlicht, Witterung und Belastung, ohne dass man es dem Netz immer ansieht. Deshalb sind Schutznetze mit eingearbeitetem Prüfgarn ausgestattet: Fäden, die herausgelöst und im Labor geprüft werden können, um den Zustand des Netzes zu beurteilen. Die DGUV knüpft daran eine klare Regel: Ohne Prüfung des Prüfgarns darf ein Schutznetz nur bis 12 Monate nach Herstellung verwendet werden.

Ein Beispiel: Ein Netz wurde laut Etikett im März 2025 hergestellt. Liegt kein Prüfnachweis vor, endet seine Verwendung als Schutznetz im März 2026 – unabhängig davon, wie neu es aussieht oder ob es zwischendurch im Lager lag. Für Gebrauchtpakete heißt das: Schutznetze sind oft schon zu alt. Fragen Sie den Verkäufer nach dem Herstellungsdatum und nach einem Nachweis über die Prüfung des Prüfgarns. Fehlt beides, planen Sie für die Schutzfunktion neue oder nachweislich geprüfte Netze ein.

Netztyp A2 und 100-mm-Masche

Für die Schutzwand eines Dachfanggerüsts nennt die DGUV als Füllung Netze nach DIN EN 1263-1 mindestens vom Typ A2 mit 100 mm Maschenweite oder alternativ Drahtgeflecht nach DIN 4420-1. Befestigt wird an Stahlrohren mit mindestens 3,2 mm Wanddicke oder Aluminiumrohren mit mindestens 4,0 mm, jeweils 48,3 mm Durchmesser.

Bei der Besichtigung prüfen Sie deshalb zuerst das Etikett: Typ und Herstellungsdatum müssen erkennbar sein. Messen Sie anschließend mit dem Zollstock einige Maschen nach. Ein Netz mit größerer Masche, ohne Typangabe oder mit unleserlichem Etikett ist für diese Aufgabe nicht geeignet, auch wenn es kräftig wirkt. Ein verblasstes Etikett lässt sich nicht nachträglich ersetzen – genau deshalb lohnt es, beim eigenen Bestand die Etiketten beim Lagern zu schützen.

Befestigung: warum Kabelbinder tabu sind

Nach DGUV werden Schutznetze in Schutzwänden Masche für Masche befestigt oder, wenn die Befestigung nachgewiesen ist, mindestens alle 75 cm. Kabelbinder und Bindedraht sind ausdrücklich nicht zulässig. Stöße zwischen zwei Netzen werden gekoppelt oder um 75 cm überlappt.

Für gebrauchte Netze hat das eine praktische Seite: Netze, die auf früheren Baustellen mit Kabelbindern oder Draht befestigt waren, wurden beim Abbau häufig mit Messer oder Seitenschneider gelöst. Dabei entstehen Schnitte in Maschen und Randseil, die man im zusammengelegten Netz kaum sieht. Legen Sie solche Netze vollständig aus und prüfen Sie besonders die Ränder. Abgeschnittene Reste von Kabelbindern in den Maschen sind ein deutlicher Hinweis auf diese Vorgeschichte.

Für Planen und Bekleidungsnetze gilt die Befestigung nach Angabe des Herstellers und der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüsts.

Planen: Reißfestigkeit und UV-Stabilität

An Gerüsten eingesetzte Planen und Gewebe müssen laut DGUV UV-stabilisiert sein und je 5 cm Breite mindestens 0,5 kN Zugkraft standhalten. Öffnungen in der Bekleidung dürfen höchstens 4 cm² groß sein, wobei keine Seite länger als 2,5 cm sein darf – das gilt auch an den Stößen. Unter diesen Bedingungen kann eine Bekleidung sogar ein Schutzdach ersetzen, sofern sie eng an den Ständern anliegt und bis zum Bauwerk durchgeht.

Bei gebrauchten Planen lässt sich die Reißfestigkeit nicht mit bloßem Auge bestimmen. Sie brauchen ein Datenblatt oder eine Kennzeichnung des Herstellers. Den Zustand prüfen Sie selbst:

  • UV-Alterung: stark ausgeblichene Flächen, eine harte, knisternde Oberfläche und Haarrisse beim Knicken einer Ecke.
  • Löcher und Risse: Jede Öffnung über 4 cm² oder mit einer Seite über 2,5 cm widerspricht den Vorgaben. Kleine Löcher wachsen unter Wind schnell.
  • Ösen und Säume: ausgerissene oder verbogene Ösen, aufgegangene Nähte, eingerissene Kanten.
  • Verschmutzung: eingetrocknete Farbe, Mörtel oder Öl, die das Material steif machen oder angreifen können.

Bekleidung und Gerüst gehören zusammen

Netze und Planen fangen Wind. Ein bekleidetes Gerüst erfährt deshalb deutlich höhere Windlasten, und das muss in Verankerung und Standsicherheitsnachweis berücksichtigt sein. Ein ausgewerteter Zulassungsbescheid eines Rahmengerüsts zeigt, wie eng die Bedingungen sind: Netze gelten dort nur dann als abgedeckt, wenn Netz und Gerüst gemeinsam einen Kraftbeiwert von nicht mehr als 0,6 bei Wind von vorn beziehungsweise 0,2 bei Wind entlang der Fassade erreichen. Bei Planen muss die beplante Konstruktion eine Durchlässigkeit, also Porosität, von wenigstens 1 % aufweisen. Bei Planenbekleidung entfällt außerdem eine Toleranz bei der Lage der Ankerebenen, und vorgestellte Treppentürme dürfen in diesem Beispiel gar nicht bekleidet werden.

Für Sie bedeutet das: Bevor Sie ein gebrauchtes Gerüst mit gebrauchten Netzen oder Planen bekleiden, prüfen Sie in der Aufbau- und Verwendungsanleitung Ihres Systems, ob und wie die Bekleidung vorgesehen ist. Ob ein bestimmtes Netz die dortigen Bedingungen erfüllt, muss aus den Angaben seines Herstellers hervorgehen. Mehr zum Verhältnis von Zulassung und Gebrauchtware lesen Sie unter Zulassung bei Gebrauchtgerüst.

Sichtprüfung textiler Teile Schritt für Schritt

  1. Netz oder Plane vollständig auf sauberem Boden auslegen, nicht nur aufschlagen.
  2. Etikett suchen und fotografieren: Hersteller, Typ, Herstellungsdatum.
  3. Bei Schutznetzen das Herstellungsdatum gegen die 12-Monats-Grenze halten und nach dem Prüfgarn-Nachweis fragen.
  4. Maschenweite nachmessen.
  5. Fläche abschnittsweise auf Löcher, Schnitte und Brandstellen absuchen – Funken von Trennschleifern hinterlassen kleine geschmolzene Punkte.
  6. Randseil, Säume und Ösen über die ganze Länge prüfen.
  7. Eine Ecke knicken: Bricht oder knistert das Material, ist es versprödet.
  8. Auf Gerüche und Flecken achten, die auf Schimmel oder Chemikalien hindeuten.
  9. Ergebnis je Teil notieren und Ausschuss sofort kennzeichnen.

Drei typische Situationen

Dachdeckerbetrieb übernimmt ein Paket mit Dachfanggerüst

Im Paket liegen Schutzwandnetze, das Etikett nennt ein Herstellungsjahr, das mehr als zwölf Monate zurückliegt, ein Prüfnachweis fehlt. Rahmen, Konsolen und Schutzgitterstützen können übernommen werden, die Netze nicht in ihrer Schutzfunktion. Kalkulieren Sie für die Schutzwand von Anfang an neue oder nachweislich geprüfte Netze ein.

Malerbetrieb mit Planen aus einer Winterbaustelle

Ein Teil der Planen ist an den Kanten ausgeblichen, einige Ösen sind ausgerissen. Sortieren Sie Bahn für Bahn: Was spröde ist oder größere Löcher hat, scheidet aus. Für die übrigen Bahnen fragen Sie nach dem Datenblatt, damit Reißfestigkeit und UV-Stabilisierung belegt sind, und klären vor dem Einsatz, ob Ihr Gerüst für Planenbekleidung ausgelegt ist.

Mengen richtig rechnen

Wer Schutznetze für eine Schutzwand plant, muss die Überlappung an den Stößen einrechnen. Bei angenommen 20 m Wandlänge reichen zwei Netze mit je 10 m Länge nicht aus, wenn der Stoß um 75 cm überlappt wird, statt die Netze zu koppeln. Prüfen Sie deshalb, ob die gebrauchten Netze in Länge und Höhe zu Ihrer Wand passen, bevor Sie sie als vollständig einplanen.

Die Kaufentscheidung

TeilWeiter verwendbar, wennAussortieren, wenn
Schutznetz nach DIN EN 1263-1Etikett lesbar, Typ passend, weniger als 12 Monate seit Herstellung oder Prüfgarn geprüft, keine Schädenälter als 12 Monate ohne Nachweis, Etikett fehlt, Schnitte oder Brandstellen
Bekleidungsnetzunbeschädigt, Herstellerangaben vorhanden, Gerüst für Netzbekleidung ausgelegtgroßflächig eingerissen, versprödet, ohne jede Angabe
PlaneReißfestigkeit und UV-Stabilisierung belegt, keine Öffnungen über 4 cm², Ösen intaktspröde, eingerissen, Ösen ausgerissen, Herkunft unbekannt

Rechnen Sie textile Teile in einem Gebrauchtpaket also nicht als selbstverständlich einsetzbar ein. Sie gehören in die Stückliste als eigene Position mit Zustandsangabe. Welche anderen Teile beim Gebrauchtkauf gern fehlen, beschreibt der Beitrag Gerüstzubehör, das oft fehlt.

Lagern, damit Netze und Planen länger halten

Textile Teile halten am längsten, wenn sie trocken, sauber und vor Sonnenlicht geschützt lagern. Lassen Sie Netze und Planen nach dem Einsatz vollständig trocknen, bevor Sie sie zusammenlegen. Lagern Sie sie getrennt von scharfkantigen Metallteilen, damit beim Ein- und Auslagern nichts einreißt, und beschriften Sie jedes Bündel mit Art, Maß und Herstellungsdatum. Bei Schutznetzen ersetzt gute Lagerung allerdings nicht die Altersgrenze: Auch ein perfekt gelagertes Netz braucht nach 12 Monaten den Nachweis über das Prüfgarn.

Bei der Planung Ihres Kaufs hilft außerdem die Checkliste vor dem Kauf.

Quellen

  • „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“, Kapitel 6.4 und 6.6 – DGUV Information 201-011 des Sachgebiets Hochbau, Januar 2023
  • Gerüstnormen (Übersicht, u. a. DIN EN 1263-1/-2 Schutznetze) – Baunetz Wissen, Heinze GmbH, ohne Datum
  • Anlage B des DIBt-Bescheids Z-8.1-990 für ein Stahl-Rahmengerüst – Deutsches Institut für Bautechnik, 03.03.2026

Häufige Fragen

Wie lange darf ein gebrauchtes Schutznetz verwendet werden?

Ohne Prüfung des eingearbeiteten Prüfgarns nach DGUV Information 201-011 nur bis 12 Monate nach Herstellung. Entscheidend ist das Datum auf dem Etikett, nicht der optische Zustand. Mit Nachweis über eine Prüfung des Prüfgarns kann ein Netz länger eingesetzt werden.

Welche Netze brauche ich für die Schutzwand am Dachfanggerüst?

Die DGUV verlangt Netze nach DIN EN 1263-1 mindestens vom Typ A2 mit 100 mm Maschenweite oder alternativ Drahtgeflecht nach DIN 4420-1. Ein Netz ohne Typangabe auf dem Etikett ist dafür nicht geeignet.

Darf ich Schutznetze mit Kabelbindern am Gerüst befestigen?

Nein. Für Schutznetze in Schutzwänden schließt die DGUV Kabelbinder und Bindedraht ausdrücklich aus. Die Netze werden Masche für Masche oder bei nachgewiesener Befestigung mindestens alle 75 cm befestigt.

Wie reißfest muss eine gebrauchte Gerüstplane sein?

Sie muss je 5 cm Breite mindestens 0,5 kN aushalten und UV-stabilisiert sein. Bei gebrauchten Planen brauchen Sie dafür ein Datenblatt oder eine Kennzeichnung des Herstellers, denn den Wert sieht man dem Material nicht an.

Kann ich jedes gebrauchte Gerüst mit Planen oder Netzen bekleiden?

Nein. Bekleidung erhöht die Windlast deutlich. Ob Ihr System für Bekleidung vorgesehen ist, regelt dessen Aufbau- und Verwendungsanleitung; außerhalb dieser Vorgaben braucht es einen eigenen Standsicherheitsnachweis.

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