Ablegereife gebrauchter Gerüstteile messen: Grenzwerte für Durchbiegung, Verformung und Verriegelungen
Augenmaß reicht nicht immer. Mit Schnur, Richtlatte und wenigen Grenzwerten beurteilen Sie gebrauchte Stiele, Rahmen und Beläge nachvollziehbar – schon vor dem Kauf.
Ein gebrauchtes Gerüstteil ist ablegereif, sobald es messbar aus der Form geraten ist oder eine Verbindung nicht mehr zuverlässig schließt. Als Richtwerte dienen vier Zahlen aus Regelwerken der Nachbarländer: Ein Stiel darf höchstens um 1/200 seiner Länge gekrümmt sein, ein Belag ohne Last höchstens um 1/100 seiner Stützweite durchhängen, zwei nebeneinanderliegende Beläge dürfen nicht mehr als 20 mm Höhenunterschied aufweisen, und unter dem Gewicht einer Person sollte ein Belag nicht mehr als 25 mm nachgeben. Ganz ohne Messung fallen Teile mit angerissener Schweißnaht, nachträglich gebohrten Löchern, fehlenden oder defekten Klappen, verbogenen Belaghaken und nicht greifenden Verriegelungen heraus. Wie Sie das bei einer Besichtigung mit einfachem Werkzeug prüfen, beschreibt dieser Beitrag.
Woher die Grenzwerte stammen
Für Deutschland ist der Grundsatz klar geregelt: Beschädigte Bauteile werden nicht eingebaut, und jedes Teil wird vor dem Einbau auf einwandfreie Beschaffenheit angesehen. Das steht in der DGUV Information 201-011 ebenso wie in den Zulassungsbescheiden des DIBt. Ein solcher Bescheid erlaubt ausdrücklich, unbeschädigte Teile wiederzuverwenden, verlangt aber vor jedem Einsatz eine Sichtkontrolle auf mechanische Schäden und Korrosion. Konkrete Millimeterwerte für Verformungen finden sich dagegen vor allem in Regelwerken jenseits der Grenze:
- Frankreich: Die Empfehlung R 408 der französischen Unfallversicherung listet in ihrem Anhang 3 Kriterien, nach denen Gerüstmaterial auszusondern ist – darunter die Verhältniswerte 1/200 und 1/100 sowie die 20 mm Höhenversatz.
- Österreich: Die Bauarbeiterschutzverordnung begrenzt den Unterschied der Durchbiegung zwischen belasteten und unbelasteten Belagteilen auf 25 mm.
- Schweiz: Die Bauarbeitenverordnung untersagt die Benützung verbogener, geknickter, korrodierter oder sonst beschädigter Gerüstbestandteile. Ein Factsheet der Suva zu Gerüstbelägen nennt eine Durchbiegung von mehr als 25 mm unter Personenlast als Ausschlussgrund für die Freigabe.
Für ein Gerüst in Deutschland sind diese Zahlen keine Vorschrift, wohl aber ein nachvollziehbarer Maßstab, der Diskussionen zwischen Käufer und Verkäufer versachlicht. Vorrang hat die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers: Nennt sie für ein Bauteil eigene Prüfkriterien, gelten diese. Und wer bei einem Teil schwankt, lässt es im Zweifel weg.
Die Grenzwerte im Überblick
| Prüfpunkt | Aussondern ab | Rechenbeispiel | Herkunft |
|---|---|---|---|
| Krümmung eines Stiels oder Rahmenstiels | mehr als 1/200 der Länge | Länge 2,00 m: Stich über 10 mm | R 408 (FR) |
| Bleibende Durchbiegung eines Belags ohne Last | mehr als 1/100 der Stützweite | Stützweite 2,50 m: über 25 mm | R 408 (FR) |
| Höhenunterschied benachbarter Beläge | mehr als 20 mm | – | R 408 (FR) |
| Durchbiegung unter Personenlast | mehr als 25 mm | – | Suva (CH), BauV (AT) |
| Schweißnaht | jeder Anriss | – | R 408 (FR) |
| Bohrungen und Schlitze | jede nicht vorgesehene Öffnung | – | R 408 (FR) |
| Klappen, Belaghaken, Verriegelungen | fehlend, verbogen oder ohne Funktion | – | R 408 (FR) |
| Kupplungsschrauben | beschädigtes Gewinde | – | R 408 (FR) |
Was Sie zur Besichtigung mitnehmen
- eine gerade Alu-Richtlatte, alternativ eine kräftige Maurerschnur mit zwei gleich dicken Holzklötzen als Abstandhalter
- ein Stahllineal mit Millimeterteilung oder einen Messkeil, für Wandstärken einen Messschieber
- Zollstock oder Maßband
- einen Anschlagwinkel
- eine helle Taschenlampe für Streiflicht
- Kreide oder farbiges Klebeband, um durchgefallene Teile sofort zu markieren
- das Smartphone für Fotos von Befund und Prägung
- ein vorbereitetes Protokollblatt
Sprechen Sie vorher mit dem Verkäufer ab, dass Sie Teile aus den Stapeln ziehen und zwei Auflager für Belagsmessungen aufbauen dürfen. Ideal ist ein Probefeld in Bodennähe, in dem Beläge genau so aufliegen wie später im Gerüst.
Messanleitung Schritt für Schritt
1. Stiele und Rahmen auf Krümmung prüfen
Kaum ein Hallenboden ist eben genug, um ein Rohr hinzulegen und den Spalt darunter zu messen. Verlässlicher arbeitet die Schnurmethode: An beide Enden des Stiels kommt je ein Klotz gleicher Dicke, darüber spannen Sie die Schnur. An der Stelle mit dem größten Abstand zwischen Schnur und Rohr messen Sie und ziehen die Klotzdicke ab. Übrig bleibt der Stich, also die Abweichung von der Geraden. Anschließend drehen Sie das Teil um eine Vierteldrehung und messen erneut, denn eine seitliche Krümmung ist von oben nicht zu sehen.
Die Grenze ergibt sich aus Länge geteilt durch 200. Bei 1,00 m Länge sind das 5 mm, bei 2,00 m 10 mm, bei 3,00 m 15 mm. An Rahmen messen Sie jeden Stiel einzeln und prüfen danach den Rahmen als Ganzes. Die R 408 nennt als Aussonderungsgrund auch Rahmenstiele, die nicht mehr parallel verlaufen, und Riegel, die nicht mehr rechtwinklig sitzen. Messen Sie dazu den lichten Abstand zwischen den Stielen oben, mittig und unten und setzen Sie den Winkel an jeden Riegelanschluss. Weichen die Abstände voneinander ab oder klafft der Winkel, ist der Rahmen verzogen.
2. Bleibende Durchbiegung von Belägen
Den Belag legen Sie ohne Last auf zwei Auflager, deren Abstand dem späteren Feld entspricht – also dort, wo Haken oder Klauen im Gerüst aufliegen. Richtlatte oder Schnur liegen über beiden Enden, gemessen wird in Feldmitte bis zur Lauffläche. Stützweite geteilt durch 100 ergibt den Grenzwert: 20 mm bei 2,00 m, 25 mm bei 2,50 m, 30 mm bei 3,00 m. Hängt ein Belag schon ohne Last so weit durch, hat er seine Form dauerhaft verloren.
Mörtel- und Betonkrusten auf der Lauffläche verfälschen das Ergebnis. Klopfen Sie die Messpunkte frei oder messen Sie an der Unterkante des Profils, die meist sauberer ist.
3. Höhenversatz zwischen Nachbarbelägen
Legen Sie zwei oder drei Beläge nebeneinander ins Probefeld und schieben Sie die Richtlatte quer darüber. Liegt eine Lauffläche mehr als 20 mm höher oder tiefer als die daneben, entsteht eine Stolperkante. Ursache ist fast immer ein verbogener Haken, ein verformtes Kopfstück oder ein durchhängender Belag. Tauschen Sie die Beläge untereinander, bis klar ist, welcher den Versatz verursacht – nur dieser wird ausgesondert.
4. Durchbiegung unter Personenlast
Auch dieser Test findet in Bodennähe statt, nie in der Höhe. Messen Sie zuerst ohne Last den Abstand von Belagmitte zu Latte oder Schnur. Dann stellt sich eine Person mittig auf den Belag, und Sie messen noch einmal. Der Unterschied ist die Durchbiegung unter Last. Liegt sie über 25 mm, ist der Belag nach dem Maßstab der Suva nicht freizugeben. Die österreichische Verordnung betrachtet denselben Effekt etwas anders und begrenzt den Unterschied zwischen belasteten und unbelasteten Belagteilen auf 25 mm. Vergleichen Sie außerdem immer mit einem zweiten Belag gleicher Bauart: Gibt einer deutlich stärker nach als seine Nachbarn, ist er geschwächt, selbst wenn er die Grenze noch einhält.
5. Schweißnähte, Bohrungen und Verriegelungen
Hier brauchen Sie kein Maßband, sondern gutes Licht. Leuchten Sie jede Naht flach an, besonders an Riegelanschlüssen, Kopfstücken von Belägen, Konsolen und Rahmenecken. Jeder Anriss ist nach R 408 ein Grund zum Aussondern, ganz gleich wie kurz er ist. Danach suchen Sie Löcher und Schlitze, die nicht zur Konstruktion gehören: Markierungsbohrungen, Löcher für Schrauben oder Draht, eingesägte Kerben. Ein Vergleich mit einem zweiten Teil derselben Bauart zeigt schnell, was ab Werk vorhanden war. Zuletzt nehmen Sie sich alles vor, was greifen oder sichern muss:
- Klappen und Sicherungsstifte müssen vorhanden sein, sich leicht bewegen lassen und in Sicherungsstellung halten.
- Belaghaken und Klauen müssen gerade stehen; ein verbogener Haken bedeutet Ausschuss.
- Verriegelungen an Belägen, Riegeln und Diagonalen müssen einrasten und dürfen sich nicht von Hand lösen.
- Kupplungsschrauben müssen sich über die ganze Länge drehen lassen, ohne zu haken. Für Kupplungen gilt zusätzlich: Ohne Kennzeichnung nach DIN EN 74-1 oder DIBt-Prüfung kommen sie nicht ins Gerüst.
6. Korrosion, die Wandstärke kostet
Starke Korrosion mit Wanddickenverlust gehört ebenfalls zu den Aussonderungsgründen der R 408. Warnzeichen sind Rost, der sich in Schuppen ablöst, und Narben, in denen der Fingernagel hängen bleibt. Wo ein Rohrende zugänglich ist, messen Sie die Wandstärke mit dem Messschieber und vergleichen sie mit einem gut erhaltenen Teil derselben Bauart. Ein deutlicher Unterschied genügt für die Entscheidung.
Befunde nachvollziehbar festhalten
Notieren Sie zu jedem geprüften Teil Bauteilart, Länge oder Stützweite, Prägung, Messwert, Grenzwert und Ergebnis, und fotografieren Sie den Befund mit angelegtem Maßstab. So könnte ein Protokoll aussehen (Beispielwerte):
| Teil | Länge / Stützweite | Messwert | Grenze | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| Rahmenstiel links | 2,00 m | 6 mm Stich | 10 mm | in Ordnung |
| Stahlbelag, ohne Last | 2,50 m | 31 mm | 25 mm | aussondern |
| Belag unter Personenlast | 3,00 m | 18 mm | 25 mm | in Ordnung, Nachbarbelag aber nur 9 mm – nachprüfen |
Bei großen Posten müssen Sie nicht jedes Teil vermessen. Ziehen Sie eine Stichprobe aus verschiedenen Stapeln, jeweils von oben, aus der Mitte und von unten, und vereinbaren Sie mit dem Verkäufer schriftlich, wie mit Teilen verfahren wird, die erst bei Lieferung oder Einbau auffallen. Fällt in der Stichprobe ein großer Anteil durch, sagt das viel über den Umgang mit dem ganzen Bestand.
Nicht richten, nicht schweißen: wer aufbereiten darf
Die R 408 formuliert eine Regel, die auch hierzulande sinnvoll ist: Beschädigtes oder verrostetes Material wird vom Betrieb nicht selbst instand gesetzt, sondern ausgesondert; aufbereiten darf nur der Hersteller. Ein wieder gerade gedrückter Stiel wirkt danach unauffällig, trägt aber eine Vorgeschichte in sich, die niemand mehr messen kann. Auch das Schweißen an Gerüstteilen ist Fachbetrieben vorbehalten – Zulassungsbescheide verlangen dafür eine Qualifizierung nach DIN EN 1090. Markieren Sie Ausschuss deshalb sofort deutlich und lagern Sie ihn getrennt, damit er nicht unbemerkt in den nächsten Stapel wandert. Was mit solchem Material noch geschehen darf, steht im Beitrag B-Ware und Bastlerware.
Typische Fehler bei der Besichtigung
- Auf dem Hallenboden messen statt gegen eine gespannte Schnur.
- Nur in einer Richtung prüfen und seitliche Krümmungen übersehen.
- Beläge auf beliebige Auflager legen statt im Abstand des späteren Feldes.
- Auf Krusten messen, die eine ebene Fläche vortäuschen.
- Nur die obersten Teile eines Stapels ansehen.
- Teile beim Probelegen fallen lassen – so entstehen genau die Schäden, die man sucht. Die DGUV verbietet das Abwerfen von Gerüstteilen beim Abbau auch deshalb, weil sie dabei Schaden nehmen.
Die Prüfung vor dem Einbau bleibt
Eine gründliche Besichtigung ersetzt weder die Kontrolle jedes Teils vor dem Einbau noch die Prüfung des fertigen Gerüsts durch eine befähigte Person. Zwischen Kauf und Aufbau liegen Verladen, Transport und Lagerung, und jeder dieser Schritte kann Spuren hinterlassen. Die hier beschriebenen Messungen funktionieren aber genauso auf der Baustelle, wenn ein Belag verdächtig nachgibt. Für den ersten Blick auf harmlose und kritische Spuren hilft der Beitrag Gebrauchsspuren am Gerüst, für die Planung des Termins der Beitrag Besichtigung im Lager. Bei uns können Sie Posten vor dem Kauf ansehen und mit eigenem Werkzeug nachmessen.
Quellen
- Recommandation R 408 der französischen Unfallversicherung zu Fassadengerüsten (Montage, Nutzung, Abbau), Anhang 3 – Assurance Maladie – Risques professionnels, angenommen am 10.06.2004
- Suva-Factsheet 33020 „Gerüstbeläge von Fassadengerüsten – Anforderungen“ – Suva (Schweiz), ohne Datum
- Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) Österreich, § 57, BGBl. Nr. 340/1994 in geltender Fassung – RIS, abgerufen 26.10.2026
- Bauarbeitenverordnung (BauAV), SR 832.311.141, Art. 48 – Schweizerischer Bundesrat, Stand 01.01.2024
- Abschnitte 3.4.2 und 4.1 im DIBt-Bescheid Z-8.1-990 (Stahl-Rahmengerüst, Beispiel) – Deutsches Institut für Bautechnik, 03.03.2026
- „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“, herangezogen: 4.3, 4.6, 6.9 – DGUV Information 201-011, DGUV, Sachgebiet Hochbau, Januar 2023
Häufige Fragen
Ab wann ist ein gebrauchter Gerüstbelag ablegereif?
Als Richtwerte gelten: bleibende Durchbiegung ohne Last über 1/100 der Stützweite, mehr als 25 mm Nachgeben unter einer Person oder über 20 mm Höhenversatz zum Nachbarbelag. Unabhängig davon wird jeder Belag mit verbogenem Haken, Anriss oder defekter Sicherung ausgesondert.
Wie messe ich die Krümmung eines Gerüststiels?
Legen Sie an beide Enden einen gleich dicken Klotz, spannen Sie eine Schnur darüber und messen Sie den größten Abstand zum Rohr abzüglich Klotzdicke. Danach das Teil um eine Vierteldrehung drehen und wiederholen. Mehr als Länge geteilt durch 200 – bei 2 m also 10 mm – gilt als Aussonderungsgrund.
Gelten die französischen Grenzwerte auch in Deutschland?
Verbindlich sind sie hier nicht. In Deutschland gilt der Grundsatz, dass beschädigte Teile nicht eingebaut werden, und die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers. Die Werte aus Frankreich, Österreich und der Schweiz sind aber ein nachvollziehbarer Maßstab, um Beschädigung messbar zu machen.
Darf ich einen leicht verbogenen Gerüststiel geraderichten lassen?
Nein. Verformte oder angerissene Gerüstteile werden ausgesondert. Aufbereiten darf nur der Hersteller; ein gerichtetes Teil lässt sich in seiner Tragfähigkeit nicht mehr verlässlich beurteilen.
Muss ich bei einem großen Gebrauchtposten jedes Teil vermessen?
Nicht zwingend. Prüfen Sie eine Stichprobe aus mehreren Stapeln und Lagen und regeln Sie mit dem Verkäufer, wie später auffallende Teile behandelt werden. Vor dem Einbau wird ohnehin jedes Teil angesehen.
Passendes Gerüst finden
Komplette Pakete mit Stückliste stehen unter gebrauchte Gerüste, Einzelteile unter Gerüstteile. Ihre eigene Fassade rechnet der Gerüstkalkulator Wand für Wand.