Gebraucht kaufen · 6 Min. Lesezeit

Gewährleistung bei gebrauchtem Gerüst: was allgemein gilt und wie Sie Mängel melden

Gebrauchsspuren sind kein Mangel, ein gerissener Rahmen schon. Ein allgemeiner Überblick, wie Sie Mängel erkennen, melden und belegen.

Auch beim Kauf von gebrauchtem Gerüst haftet der Verkäufer grundsätzlich dafür, dass die Ware bei Übergabe frei von Mängeln ist. Wie weit diese Haftung reicht, hängt davon ab, wer verkauft und wer kauft: Zwischen Unternehmern lässt sie sich weitgehend vertraglich regeln, gegenüber Verbrauchern deutlich weniger, und zwischen Privatleuten wird sie oft ausgeschlossen. Normale Gebrauchsspuren sind kein Mangel. Wer einen Mangel feststellt, sollte ihn rasch, schriftlich und mit Fotos melden. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe

Die Gewährleistung, juristisch Mängelhaftung, ist gesetzlich geregelt. Sie besteht, ohne dass jemand sie verspricht. Eine Garantie dagegen ist eine freiwillige Zusage des Verkäufers oder Herstellers, deren Inhalt sich aus der Garantieerklärung ergibt. Bei gebrauchtem Gerüst gibt es in aller Regel keine Garantie, wohl aber die gesetzliche Mängelhaftung im jeweils vereinbarten Rahmen.

Was bei Gebrauchtware als Mangel gilt

Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware von dem abweicht, was vereinbart ist oder was man bei einer solchen Ware üblicherweise erwarten darf. Bei Gebrauchtgerüst bedeutet das:

  • Kein Mangel: Farbspritzer, Mörtelreste, stumpfes oder abgeriebenes Zink, Markierungen anderer Betriebe, graue Holzoberflächen. Das ist bei Gebrauchtware üblich und meist auch so beschrieben.
  • Möglicher Mangel: verformte oder gerissene tragende Teile, fehlende Teile gegenüber der Stückliste, Teile aus einem anderen System als bestellt, falsche Maße.

Entscheidend ist also, was im Angebot, in der Auftragsbestätigung und in der Stückliste steht. Je genauer diese Unterlagen sind, desto leichter lässt sich später klären, ob etwas fehlt oder nicht passt. Was als normale Spur gilt, zeigt der Beitrag Gebrauchsspuren am Gerüst.

Wer kauft von wem?

KonstellationAllgemeine Tendenz
Unternehmer verkauft an UnternehmerMängelhaftung kann vertraglich stark eingeschränkt werden; Kaufleute müssen Ware zudem zügig prüfen und Mängel umgehend anzeigen.
Unternehmer verkauft an VerbraucherMängelhaftung kann nicht vollständig ausgeschlossen werden; bei gebrauchten Sachen sind bestimmte Verkürzungen zulässig.
Privat verkauft an privatAusschluss der Mängelhaftung ist üblich und grundsätzlich möglich, außer etwa bei verschwiegenen Mängeln.

Die Einzelheiten – welche Vereinbarungen wirksam sind, welche Fristen gelten, wer was beweisen muss – sind im Gesetz und in der Rechtsprechung genau geregelt. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an einen Anwalt oder an eine Verbraucherberatung.

Kaufen Sie als Verbraucher im Fernabsatz, also ohne persönlichen Kontakt per Telefon oder Internet, kann zusätzlich ein Widerrufsrecht bestehen. Das ist ein eigenes Recht mit eigenen Regeln und hat mit der Mängelhaftung nichts zu tun. Hinweise dazu stehen in den Vertragsunterlagen des Verkäufers.

Bei Abholung: gleich beim Laden hinsehen

Holen Sie selbst ab, haben Sie die beste Gelegenheit zur Kontrolle direkt am Lager. Zählen Sie beim Verladen mit und schauen Sie sich die Teile an, während sie auf Ihr Fahrzeug kommen. Fällt Ihnen etwas auf, sprechen Sie es sofort an – ein Teil ist dann in wenigen Minuten getauscht. Was erst zu Hause bemerkt wird, kostet beide Seiten mehr Aufwand.

Was Sie bei einem Mangel verlangen können

Ganz allgemein steht am Anfang die Nacherfüllung: Der Verkäufer bekommt Gelegenheit, den Mangel zu beheben, bei Gerüstteilen meist durch Austausch oder Nachlieferung. Erst wenn das nicht gelingt oder verweigert wird, kommen weitere Rechte wie Preisminderung oder Rücktritt in Betracht. Bei gebrauchtem Gerüst ist der Austausch einzelner Teile in der Praxis der übliche und schnellste Weg.

Mängel richtig melden

Ware gleich nach Erhalt prüfen

Prüfen Sie die Lieferung, sobald sie ankommt – nicht erst am Tag des Aufbaus. Zählen Sie die Positionen anhand des Lieferscheins und sehen Sie eine Auswahl der Teile auf Schäden durch. Besonders Kaufleute sollten das nicht aufschieben.

Transportschäden beim Fahrer vermerken

Sind Paletten umgekippt, Verpackungen aufgerissen oder Teile sichtbar verbogen, vermerken Sie das auf dem Frachtbrief oder Lieferschein, bevor Sie unterschreiben, und lassen Sie es vom Fahrer gegenzeichnen. Machen Sie sofort Fotos.

Schriftlich melden

Schicken Sie die Meldung per E-Mail an den Verkäufer. Nennen Sie Auftragsnummer, betroffene Positionen und Stückzahl und beschreiben Sie den Mangel sachlich. Hängen Sie Fotos an.

Fotos, die weiterhelfen

  • eine Übersicht der Lieferung mit Lieferschein im Bild,
  • jedes beanstandete Teil im Ganzen,
  • eine Nahaufnahme des Schadens,
  • die Prägung des Teils, damit System und Hersteller erkennbar sind,
  • bei Maßabweichungen ein angelegter Zollstock.

Teile nicht verändern

Bauen Sie beanstandete Teile nicht ein, richten Sie sie nicht und entsorgen Sie sie nicht, bevor die Sache geklärt ist. Sie werden womöglich zurückgegeben oder getauscht.

Typische Fälle aus der Praxis

SituationWas hilft
Es fehlen Stückzahlen gegenüber dem Lieferscheinsofort nachzählen, Fehlmenge mit Positionsnummer melden, Foto der Paletten
Ein Teil passt nicht ins SystemPrägung fotografieren, Maße nennen, Teil nicht einbauen
Ein Boden oder Rahmen ist sichtbar verformtaussortieren, Foto von Schaden und ganzem Teil, Austausch anfragen
Palette beim Abladen umgekipptauf dem Frachtbrief vermerken, Fahrer gegenzeichnen lassen, Fotos
Schaden fällt erst beim Aufbau aufTeil markieren, beiseitelegen, zeitnah melden

Bewahren Sie Lieferschein, Frachtbrief und Auftragsbestätigung auf, bis das Gerüst aufgebaut und abgenommen ist. Erst dann wissen Sie sicher, dass alle Positionen vorhanden und in Ordnung sind.

In den meisten Fällen geht es um einzelne Teile, und die Lösung ist ein Austausch oder eine Nachlieferung. Je klarer die Meldung, desto schneller ist das erledigt.

Was nicht unter die Mängelhaftung fällt

Schäden, die nach der Übergabe entstehen, etwa durch falsche Lagerung, unsachgemäßen Aufbau oder Abwurf beim Abbau, sind kein Mangel der gelieferten Ware. Ebenso wenig sind es Eigenschaften, die beim Kauf bekannt und beschrieben waren. Wer etwa bewusst ein Basispaket bestellt, kann später nicht reklamieren, dass Stirnbordbretter fehlen. Auch eine falsche Mengenplanung des Käufers ist kein Mangel – hier hilft ein Nachkauf.

Vorbeugen ist einfacher als reklamieren

Viele Streitfälle lassen sich vermeiden, wenn vor dem Kauf klar ist, was geliefert wird. Achten Sie auf eine Stückliste mit Positionen, Maßen und System, prüfen Sie, ob ein Basispaket oder ein komplettes Paket nach Aufbau- und Verwendungsanleitung vereinbart ist, und fragen Sie nach, wenn Ihnen eine Angabe unklar ist. Hilfe beim Entschlüsseln der Positionen bietet der Beitrag Stückliste lesen. Bei größeren Posten hilft eine Besichtigung im Lager.

So handhaben wir es

Maßgeblich für den Lieferumfang ist bei uns die Auftragsbestätigung, die Sie vorab als E-Mail bekommen und unterschrieben zurückschicken. Im Lager sind die Systeme getrennt, und vor dem Beladen schaut jemand jeden Auftrag durch. Fällt Ihnen nach Erhalt dennoch etwas auf, schreiben Sie an info@cetrac.de – gern mit Bildern – oder rufen Sie uns an. Die geltenden Bedingungen finden Sie in unseren Vertragsunterlagen; bei Fragen dazu hilft Ihnen unser Team unter Kontakt.

Häufige Fragen

Gibt es bei gebrauchtem Gerüst überhaupt eine Gewährleistung?

Grundsätzlich ja, die gesetzliche Mängelhaftung gilt auch für Gebrauchtware. Wie weit sie reicht, hängt davon ab, ob Unternehmer, Verbraucher oder Privatleute beteiligt sind und was vereinbart wurde.

Sind Farbreste und stumpfes Zink ein Mangel?

In aller Regel nicht. Solche Spuren sind bei gebrauchtem Gerüst üblich. Ein Mangel liegt eher bei verformten oder gerissenen tragenden Teilen, fehlenden Positionen oder falschem System vor.

Wie melde ich einen Mangel am besten?

Schriftlich per E-Mail mit Auftragsnummer, betroffenen Positionen und Fotos von Übersicht, Schaden und Prägung. Bauen Sie die Teile bis zur Klärung nicht ein.

Was mache ich bei einem Transportschaden?

Vermerken Sie den Schaden vor der Unterschrift auf Frachtbrief oder Lieferschein, lassen Sie ihn vom Fahrer gegenzeichnen und fotografieren Sie ihn sofort. Melden Sie ihn dann umgehend dem Verkäufer.

Gilt beim privaten Kauf eine Gewährleistung?

Zwischen Privatleuten wird die Mängelhaftung meist ausgeschlossen, was grundsätzlich zulässig ist. Ausnahmen gibt es etwa bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Lassen Sie sich im Streitfall beraten.

Ist das Widerrufsrecht dasselbe wie die Gewährleistung?

Nein. Das Widerrufsrecht kann Verbrauchern beim Kauf im Fernabsatz zustehen und hat eigene Regeln. Die Mängelhaftung betrifft dagegen Fehler der Ware.

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